COVID 19 Verordnung – Stand 1. Oktober 2022
Wir danken für Ihr Verantwortungsbewusstsein und bitten im Sinne der öffentlichen Gesundheit um größtmögliche Sorgfalt, sowie Einhaltung der allgemeinen Hygienemaßnahmen bei der Abhaltung einer Stadtführung bzw. einer Führung in Innenräumen.
- Kein 2G Nachweis erforderlich. Jeder darf an den Führungen teilnehmen.
- Keine Maskenpflicht in kulturellen Einrichtungen.